June 7,2007
Eine laufende Verfassungskrise
Das ist der erste Artikel dieser Kategorie. Hierbei habe ich vor, die in Taiwan geschehenen aktuellen Ereignisse auf Deutsch zu beschreiben. Ausgeschlossen ist es freilich nicht, meiner Ansicht nach unter Umständen über sie zu kommentieren. Ohne Zweifel ist dies wegen meiner begrenzten Detscherkenntnisse leider nicht so schön. Man kann dahingehende Artikel sogar als Übungen ansehen. Aber das ist mir egal. Ich scheue mich auch nicht davor. Jedenfalls bleibt es abzuwarten, etwaige Verbesserungen endlich dadurch zu erringen. Lassen uns jetzt gehen.
Eine laufende Verfassungskrise
Eine Verfassungskrise geht um in Taiwan – der anscheinend kaum vermittelbare Dualismus zwischen Parlament und Regierung. Bisher hat der Etat dieses Jahres noch nicht verabschie- det. Dies sollte eigentlich in letzten November zustande gekommen sein. Grund für diese Ver- spätung ist die umstrittene Veränderung vom "Gesetz über die Zentrale Wahlkommission". Die Opposition, die im Parlament eine instabile Mehrheit besitzt, will durch eine stark vom Parlament beeinflusste personelle Zusammensetzung dieser exekutiven Organ jede Möglichkeiten beseitigen, dass sie der Opposition angeblich ungünstige Entscheidungen im Bezug auf die nächsten Jahr stattgefundene Präsidentswahl treffen würde. Für die Oppostion galt eine derar- tige Entscheidung immer als eine Ursache ihres Scheiterns an letzter Präsidentswahl 2004. Damals billigte die aus vor allem von der Regierung benannten Kommissaren bestehende Zentrale Wahlkommission einen Volksentscheidantrag, der mit der Abstimmung der Präsi- dentswahl verbunden wurde. Dabei handelte es sich um einen Aufbauplan des Abwehrraketen- systems gegenüber China. Wegen des "chinafreundlichen" Eindrucks der Opposition führe sol- che Verbindung - so die Opposition - zu ihrem erheblichen Verlust beim Wahlergebnis. Diesmal würde sie auf keinen Fall solche Situation wieder geschehen lassen. Allerdings ist diese Ge- setzveränderung für die Regierung überhaupt inakzeptabel. Begründung dafür stellet die ver- fassungsrechtlich auferlegte Gewaltenteilungskonzeption dar. Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts sollten solche Behörden grundsätzlich vom Ministerpräsidenten benannt werden. Hierbei dürfe das Parlament allenfalls gegen einzelnen Benannten abstimmen. Eine dieser Konzeption widersprechende Verstärkung des Parlaments sei folglich verfassungswidrig. Aus diesem Bedenken spricht die Regierung heftig gegen die geplante Veränderung. Jedoch droht die Opposition seit letztem November: Ohne die Veränderung dieses Gesetzes, ohne die Verabschiedung des Etats. Die Regierung lehnt diese Bedingung sofort ab. Daraus ergibt sich deswegen eine bis heute kaum vermittelbare Auseinandersetzung. Die ganze Sache klingt absurd, doch kein Wunder. In dem spiegelt sich nur die tiefe Aufspaltung innerhalb Taiwan letzten Jahren noch mal wider.